Der neue SEPA-Zahlungsverkehr in Europa

Der Euro ist seit 1999 die gemeinsame Währung innerhalb der europäischen Union. SEPA (Single Euro Payments Area) vereinheitlicht nun auch den elektronischen Zahlungsverkehr. Von Überweisungen bis zum Electronic-Banking.
Der SEPA-Zahlungsverkehr
Der europäische Zahlungsverkehrsraum „SEPA“ (Single Euro Payment Area) rückt immer näher zusammen und präsentiert sich dabei schneller, sicherer und noch einfacher. Mit der Einführung von SEPA verfolgen die teilnehmenden Länder das Ziel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zu gleichen Bedingungen zu schaffen. Euro-Zahlungen im In- und Ausland werden so gleichgestellt. Privatkunden und Unternehmen benötigen in Europa nur noch ein einziges Konto. Von diesem aus können alle Überweisungen oder Einzüge erfolgen - schnell, effizient und sicher. Zu den 31 SEPA-Ländern zählen:
- Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten
- Island
- Norwegen
- Liechtenstein
- Schweiz
Vorteile für jeden
Der neue einheitliche technische und rechtliche Rahmen für den Zahlungsverkehr betrifft Überweisungen, Einzüge und Kartenzahlungen. Das bringt zum Beispiel Vorteile für international tätige Firmen. Auch Privatpersonen, die in mehreren Ländern Zahlungsverkehrsdienste nutzen (z.B. für Ferienhaus im Ausland, bei Berufstätigkeit bzw. Studium mit vielen Auslandsaufenthalten) werden profitieren.
Grenzüberschreitend werden SEPA Zahlungen schneller durchgeführt, nach der Umsetzung der EU-Richtlinie für den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr (PSD, Payments Services Directive) wird es noch schneller gehen.
Banken europaweit gleichgestellt
Österreichische Banken können von einem Standort aus die gleichen Vorteile anbieten wie große europäische Bankenkonzerne. Auch wenn die Banken einen großen Teil der Kosten für die Umstellung auf sich nehmen (ca. 100-150 Mio. Euro), wird es durch die SEPA-Einführung keine damit zusammenhängenden Preis-Erhöhungen für die Bankkunden geben. Schließlich ist ein sicherer Zahlungsverkehr eine der wesentlichsten Bank-Dienstleistungen.
Gemeinsame Einführung
Verantwortlich für die Einführung von SEPA ist das European Payments Council (EPC) in Brüssel, das aus Banken und Bankenverbänden aller 31 Länder besteht. Dabei arbeitet das EPC mit der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammen. In Österreich koordinieren die Kreditinstitute, die Österreichische Nationalbank, die Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich und der Verband der österreichischen Banken und Bankiers gemeinsam die Umsetzung im „Austrian Payments Council“.
Umsetzungsbereiche
SEPA umfasst:
- den EURO Zahlungsverkehr
- einheitliche Instrumente für Euro-Zahlungen (Zahlungsanweisungen, Einzüge, Kartenzahlungen etc.)
- einheitliche technische Standards und Abwicklungsverfahren
- die fortlaufende Entwicklung neuer kundenorientierter Dienstleistungen
Vorteile für Privatkunden und Unternehmer
SEPA schafft viele Vorteile für Privatkunden und Unternehmer bei der Handhabung Ihrer Zahlungen innerhalb Europa als auch international.
- Bessere Flexibilität durch die Möglichkeit, sämtliche Überweisungen oder Einzüge über ein Konto in Europa abzuwickeln.
- Verbesserte Steuerung der Zahlungsabläufe und Liquidität.
- Kostenersparnisse durch Standardisierung.
- Einfacher Einkauf von Waren und Dienstleistungen im europäischen Ausland.
- Abwicklung bargeldloser, internationaler Transaktionen zu gleichen Konditionen wie im Inland.
- Grenzüberschreitend werden SEPA Zahlungen in Zukunft schneller durchgeführt.
- Grenzüberschreitend werden SEPA Zahlungen in Zukunft schneller durchgeführt.
Elektronischer Zahlungsverkehr
Anfang des Jahres 2008 wurde der elektronische Zahlungsverkehr in den SEPA-Ländern vereinheitlicht. Diese erlaubt allen
- Verbrauchern,
- Unternehmen
- und sonstigen Wirtschaftsakteuren
unabhängig von dem Land, in dem Sie sich befinden, Euro-Zahlungen über Electronic Banking zu den selben Bedingungen zu tätigen und zu empfangen.
SEPA-Zahlungsanweisung
Mit 1. Juli 2008 gibt es die neue SEPA-Überweisung. Diese ermöglicht für alle Überweisungen innerhalb der SEPA-Länder nur mehr den Inlandszahlungsverkehrspreis. Privatkunden und Unternehmen benötigen in Europa nur noch ein einziges Konto für ihre Überweisungen und Einzüge.
IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die international eindeutige Darstellung einer Kontonummer. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 2-stelliges ISO-Länderkennzeichen (AT)
- 2-stellige Prüfziffer
- 5-stellige Bankleitzahl
- 11-stellige Kontonummer
Ihre IBAN ist weltweit einzigartig. Mit der Prüfziffer wird sofort festgestellt, ob die angegebene IBAN richtig ist. So lassen sich Schreib- oder Tippfehler frühzeitig erkennen und fehlerhafte Aufträge werden nicht weitergeleitet. So wird die Überweisung für Sie transparenter, zeitsparender und sicherer.
BIC für Auslandsüberweisungen
Bei Auslandsüberweisungen geben Sie zusätzlich zu Ihrer IBAN den BIC als zweites Identifikationsmerkmal an. BIC steht für Bank Identifier Code und ist auch als SWIFT-Code bekannt. Der BIC besteht aus 8 oder 11 Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 4-stelliger Bankcode
- 2-stelliger Ländercode (AT für Österreich)
- 2-stellige Codierung des Ortes
- Optional 3-stellige Kennzeichnung der Filiale
Wo Sie IBAN und BIC finden
IBAN und BIC stehen auf Ihren Kontoauszügen. In den kommenden Jahren finden Sie beide auf neu ausgegebenen Bankomatkarten.
Voraussetzungen
- Die Überweisung muss in ein SEPA Land gehen (grundsätzlich alle EU Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein).
- Die Bank des Zahlungsempfängers muss SEPA-fähig sein, d.h. sie muss einen Zugang zu dem SEPA Zahlungssystem haben.
- Es muss sich um eine EURO Zahlung handeln. Das Konto des Auftraggebers und des Empfängers müssen in Euro geführt sein.
- Angabe der Bankleitzahl in Form von BIC (BIC = „Bank Identifier Code")
- Angabe von Name und Adresse des Zahlungsempfängers
- Überweisungsbetrag bis max. Euro 50.000,00
- Bei den Konditionen wird die Variante SHA (SHA = „shared“) angewendet. Das bedeutet, dass jeweils der Auftraggeber und der Empfänger, die in seinem Land gültigen Spesen zu tragen hat.
Besondere Vorsicht ist im Internetbanking geboten!
Bei der Überweisung via e-banking sollte die Variante "SEPA Überweisung" und bei den Spesen die Variante "Spesenteilung" (SHA) ausgewählt werden. Erst dann ist die Überweisung als SEPA-Zahlung definiert.
Werden die angeführten Punkte nicht erfüllt oder eine andere Spesenvariante ausgewählt, kann die Zahlung nicht über das SEPA Zahlungssystem durchgeführt werden und geht somit den Weg der Auslandsüberweisung mit den entsprechenden Spesen.
SEPA Einzüge (SEPA Direct Debit - SDD)
Das Ziel der Europäischen Union ist, einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs-raum mit einheitlichen Produkten, Regeln und Systemen zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist durch die EU-Richtlinie 2007/64/EC (Payment Services Directive = PSD) gewährleistet. Diese EU-Richtlinie wurde in Österreich mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) per 01.11.2009 umgesetzt.
Mit den beiden SEPA Direct Debit (SDD) Verfahren wurden erstmals einheitliche grenzüberschreitende Einzugsverfahren implementiert. SEPA Direct Debit Core wird für Einzüge von Verbrauchern verwendet, SEPA Direct Debit B2B für Einzüge von Nicht-Verbrauchern. Für beide SDD-Verfahren gelten bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen, damit Einzüge als SEPA Direct Debits durchgeführt werden können.
Generell gilt, dass SEPA Direct Debits nur innerhalb des SEPA Raums (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz) und ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Die Angabe des korrekten BICs der Bank des Bezogenen (auch S.W.I.F.T.-Adresse genannt) und des korrekten IBANs des Kontos des Bezogenen sind unerlässlich. Die Anlieferung der Einzüge seitens des Creditors an die Creditorbank hat grundsätzlich elektronisch im xml-format (ISO 20022) zu erfolgen.
Zu beachtende Merkmale
- Mandat: Das Mandat ist die Autorisierungsvereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigem (Debtor).
- Creditor ID (CID): Die SEPA-Einzugsverfahren sehen die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Einreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jedem Einzug vor.
- Geltungsbereich: Um SEPA Direct Debit nutzen zu können, müssen sowohl Creditor als auch Debtor ihren Sitz innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen oder der Schweiz haben.
- Fristen: Bei jedem Einzug mittels SDD muss ein Fälligkeitstag (Due Date) angegeben sein.
Die genauen Regelwerke des European Payments Council (EPC) zu den beiden Verfahren sind wie folgt abrufbar:
SEPA Kartenzahlungen (SEPA Cards)
Bankkarten mit Zahlungsfunktion werden europaweit noch mehr forciert. Österreichische Kunden werden kaum Änderungen merken, da sie meist schon heute ihre Bankkarte in den SEPA-Teilnehmerländern wie zu Hause nutzen können. Durch mehr Akzeptanzstellen werden die elektronischen Zahlungen deutlich zunehmen und weniger Bargeld für den täglichen Zahlungsverkehr notwendig sein. Ein Umtausch österreichischer Bankkarten ist nicht erforderlich.
SEPA Credit Transfer (SCT)
Dieser ist ein vollautomatisiertes Zahlungsverkehrsinstrument ohne Betragslimit für Inlands- und grenzüberschreitende Euro-Überweisungen mit einer Überweisungsdauer von maximal drei Tagen (ab 2012 innerhalb der EU nur noch einen Tag).