Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd entweder ganz oder mindestens zu 50 % außerstande ist, seinen Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Berufsunfähigkeit kann bei Ärzten sehr schnell eintreten, für einen Leistungsanspruch sind die Versicherungsbedingungen entscheidend, da es besonders darauf ankommt, ob ein Verzicht auf sogenannte Verweisbarkeit im Vertrag verankert ist. Fehlt diese Bestimmung, könnte die Versicherungsgesellschaft darauf bestehen, dass ein anderer Beruf erlernt werden muss.

Die Versicherungsleistung erfolgt durch Zahlung der vereinbarten Monatsrente für die Dauer der Berufsunfähigkeit längstens bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit (max. bis zum 65. Lebensjahr).

Die Versicherung kann als reine Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung oder in Kombination mit Kapitalaufbau abgeschlossen werden.

Wählt man das „Geld-zurück-Modell“ der Ärztebank wird einerseits mit der monatlichen Prämie das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, andererseits gleichzeitig Kapital aufgebaut, das dem Arzt nach Ablauf des Versicherungsvertrages zur Verfügung steht. Die Höhe der Prämien ist so gestaltet, dass sich über die Zinsen aus dem wachsenden Kapital - entsprechende Performance vorausgesetzt - die Versicherung komplett selbst finanziert und sogar noch ein Gewinn in Aussicht steht. Die Höhe des Gewinnes ist vom Eintrittsalter und von den Veranlagungsergebnissen abhängig. Je früher begonnen wird, desto höher ist die Aussicht auf mehr Gewinn. Bei unserem „Geld-zurück-Modell" wird die Prämie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer weiterbezahlt, das bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit in jedem Fall gesichert ist.