Bank für Ärzte und Freie Berufe AG

Offenlegung nach § 26 Bankwesengesetz

Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über

  • Organisationsstruktur
  • Risikomanagement
  • Risikokapitalsituation

offenzulegen.

Die Offenlegung betrifft den Konzernabschluss der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft und beinhaltet den Einzelabschluss der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.

Qualitative Offenlegung

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Quantitative Offenlegung

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2012.

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