Bank für Ärzte und Freie Berufe AG
Offenlegung nach § 26 Bankwesengesetz
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über
- Organisationsstruktur
- Risikomanagement
- Risikokapitalsituation
offenzulegen.
Die Offenlegung betrifft den Konzernabschluss der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft und beinhaltet den Einzelabschluss der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.
Qualitative Offenlegung
Quantitative Offenlegung
Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2012.