Bank für Ärzte und Freie Berufe AG
Offenlegung nach § 26 Bankwesengesetz
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über
Organisationsstruktur
Risikomanagement
Risikokapitalsituation
offenzulegen.
Die Offenlegung betrifft den Konzernabschluss der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft und beinhaltet den Einzelabschluss der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.
Die Offenlegung betrifft den Konzernabschluss der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft und beinhaltet den Einzelabschluss der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.