Bank für Ärzte und Freie Berufe AG

Offenlegung nach § 26 Bankwesengesetz

Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über


 
Organisationsstruktur

 
Risikomanagement

 
Risikokapitalsituation

offenzulegen.

Die Offenlegung betrifft den Konzernabschluss der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft und beinhaltet den Einzelabschluss der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.

Quantitative Offenlegung

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2010.

| |-> Download



Themenfinder
Ich interessiere mich für:
 
Rechner & Analysehilfen