Förderungen
Kreditaktion der Stadt Wien zur Förderung der Niederlassung von praktischen Ärzten in Wien.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner.
Kreditaktion des Landes Niederösterreich zur Förderung der Niederlassung von praktischen Ärzten, Zahnbehandlern und Fachärzten in Niederösterreich.
Vorraussetzung:
- erstmalige Praxisgründung an einem förderwürdigen Standort bzw. Praxisübernahme
- Abschluß der Verträge mit allen Trägern der Krankenversicherung
Verwendungszweck:
widmungsgemäße Verwendung der Kreditmittel für Praxisgründung
Förderung:
Praktische Ärzte: Zinsenzuschuß für die Hälfte des Zinssatzes laut Kreditvertrag; Kreditsumme von max. € 14.534,57.
Fachärzte: Zinsenzuschuß für die Hälfte des Zinssatzes laut Kreditvertrag; Kredithöhe abhängig vom Bezirk und der Versorgungsstufe (maximal € 36.336,42); separate Richtlinien.
Zahnbehandler: Zinsenzuschuß für die Hälfte des Zinssatzes laut Kreditvertrag; Kredithöhe abhängig vom Bezirk und der Versorgungsstufe (maximal € 36.336,42); separate Richtlinien.
Laufzeit:
maximal 5 Jahre
Kreditart:
Die Gesamthöhe des Kredites für eine Praxisgründung bzw. Praxisübernahme sowie die Kreditstruktur (tilgend, endfällig) ist für die Förderung nicht relevant.
Verzinsung:
nach Vereinbarung mit dem Kreditinstitut
Unterlagen:
erhältlich bei Ihrer ÄRZTEBANK
Einreichung:
über die ÄRZTEBANK
Bank für Ärzte und Freie Berufe AG
Aktiengesellschaft
Kolingasse 4
1096 Wien