Begünstigter Praxisgründungskredit
Spezial-Angebot für einen begünstigten Praxisgründungskredit (für Neugründung oder Praxisübernahme) der Ärztebank für die Mitglieder der Ärzte- und Zahnärztekammern Österreichs.
Bei erstmaliger Praxisneugründung (oder Praxisübernahme) steht dieser Kredit bis max. EUR 75.000,- allen ordentlichen Mitgliedern der jeweiligen Landesärzte- und Landeszahnärztekammer zur Verfügung. Der Kredit kann einmalig frühestens drei Monate vor und längstens drei Jahre nach erstmaliger Praxiseröffnung (oder Praxisübernahme) in Anspruch genommen werden.